Arbeitgeberinterview Berliner Kanzlei Roscher-Meinel

Fokus auf das Erb- und Familienrecht

BKRM - Berliner Kanzlei Roscher-Meinel

Die Kanzlei ist seit 25 Jahren spezialisiert auf Fragen des Erb- und Familienrechts. Neben dem Fachgebiet Erbrecht ist Rechtsanwalt Roscher-Meinel auch Fachanwalt für Strafrecht. In den vielen Jahren seiner anwaltlichen Tätigkeit fungierte er oft als Testamentsvollstrecker und insoweit auch Nachlassverwalter, sowohl in Deutschland als auch für Mandanten im europäischen Ausland sowie in Übersee. Seine fundierten Kenntnisse im internationalen Erbrecht waren hierbei hilfreich.

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Stellen Sie bitte kurz Ihre Kanzlei vor. Welche Schwerpunkte besetzt sie, wie viele Mitarbeiter wirken an diesen Schwerpunkten in Ihrer Kanzlei mit?

Mittelständische Unternehmen, Politiker, aber auch prominente Künstler (von Uschi Glas bis Boney M.-Mitgliedern) und Sportler haben die Dienste der Anwaltskanzlei Roscher-Meinel in Anspruch genommen.

Jeder Mandant ist aber gleich viel wert und erhält das ganze Engagement und Know-how des engagierten und kämpferischen Rechtsanwalts Roscher-Meinel sowie seiner Mitarbeiter.

Als Kooperationspartner stehen ihm ein Steuerberaterbüro und Anwaltskollegen in Düsseldorf, Halle, New York und Toronto an der Seite. Es besteht ein guter Draht zu Notaren.  

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Markus Roscher-Meinel
Fachanwalt für Erbrecht

Was sind typische Mandate Ihrer Kanzlei? 

Es ist die Kombination aus Erb-, Familien- und Strafrecht, die ein besonderes Alleinstellungsmerkmal der Kanzlei Roscher-Meinel darstellt. Seine fundierten Rechtskenntnisse in diesen Bereichen brachten so manch hoffnungslos erscheinenden Erbrechtsfall wieder auf die richtige Bahn.

Zu Steuervermeidungskonzepten trat Rechtsanwalt Roscher-Meinel als Redner in zahlreichen Podiumsdiskussionen auf. Sein Statement „Erbschaftssteuer ist staatlicher Diebstahl“ brachte ihm einen Auftritt bei Sabine Christiansen (ARD), bei dem er Oskar Lafontaine zurechtwies.

Mit welchen Fragestellungen beschäftigen sich die Seniorpartner besonders häufig?

Wer Erbschaftssteuern zahlt, ist selber schuld. Das deutsche Erbrecht ist noch sehr gnädig in diesem Punkt. Das sollte man – wie überhaupt die gesamte Testamentsgestaltung – sehr früh bedenken.

Das Pflichtteilsrecht ist antiquiert und gehörte eigentlich auf ein Minimum begrenzt. Es ist ein Rudiment der Väter des BGB und geht von einem mittlerweile nicht mehr selbstverständlichen Familienbild des 19. und frühen 20. Jahrhunderts aus. Solange wir in Deutschland aber diese Situation haben, müssen wir das Beste daraus machen, je nachdem, wessen Interessen zu vertreten sind: Desjenigen, der den „nicht würdigen“ Pflichtteilsberechtigten so gut wie aussparen möchte. Oder desjenigen, der seinen Pflichtteilsanspruch durchzusetzen gewillt ist.

Welchen Kniff haben Sie bereits angewendet, um besonders erfolgreich und effizient die Interessen Ihrer Mandanten zu vertreten? Warum beauftragt man Sie?

Rechtsanwalt Roscher-Meinel ist sich nicht zu schade, für die Lösung von Fällen auch weite Wege zurückzulegen. Ein Fall konnte nur dadurch gelöst werden, indem ein potenzieller Miterbe, der die gesamte Nachlassabwicklung „behinderte“, im fernen Kanada gesucht und aufgesucht werden musste, um ihn persönlich von der Zustimmung zu einem bestimmten Verfahren zu überzeugen, was dann auch gelang. Überhaupt ist das Vermitteln von Ergebnissen die absolute Prämisse seines Handelns: Alles im Sinne der Mandanten.

Ihr Statement aus Anwaltssicht zu zwei aktuellen Entwicklungen in Ihrem Rechtsgebiet?

Internationales Erbrecht wird aufgrund globaler (auch privater) Verbindungen immer wichtiger. Privatvermögen steigen kontinuierlich, so dass ein Zusammenbrechen des „Erbrechts-Beratungsbedarfs“ in mittlerer und ferner Zukunft nicht zu befürchten ist.

Unsere Kooperationspartner für internationale Mandate sind:

 

Welche überraschenden Wendungen gab es in einigen Fällen und wie konnten Sie den jeweiligen Fall ‚retten’ oder zum Besseren wenden?

Die Kooperationspartner beschäftigen sich vor allem mit Unternehmensrecht. Auf diese Weise kann das Leistungsangebot auch auf Fragen der Firmennachfolge oder diverser Steuersparmodelle (z.B. Stiftungsrecht) ausgedehnt werden.

Welche Karriere-relevanten Entwicklungen sehen Sie für junge Juristen in Ihrem Rechtsgebiet kommen?

Studenten absolvieren in der Kanzlei immer wieder ihre Station und erhalten einen letzten Schliff für den späteren Rechtsanwaltsberuf. Gleiches gilt für die Ausbildung von Refas, die in dem der Kanzlei angemessenem Umfang allerdings nur sehr begrenzt erfolgen.

Markus Roscher-Meinel ist Autor diverser erbrechtlicher Normen im Online-Gesetzeskommentar zum BGB, bspw. für § 1923 BGB zur Erbfähigkeit.

Anschrift und weitere Informationen im Kanzleiprofil.

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