Die Dos and Don'ts bei der Bewerbung

Interview mit dem Personalberater Jörg Kraft von der Liebich & Partner AG

Obwohl sich der Mangel an Professionals auch auf juristische Stellen auswirkt, sollten einige Regeln bei der Bewerbung beachtet werden, damit es mit dem Traumjob auch wirklich klappt. Welche diese sind, erklärt Jörg Kraft, Headhunter, Karrierecoach und Partner der Management- und Personalberatung Liebich & Partner AG, Baden-Baden.

Welche Juristen haben aktuell gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt? Und welche Kenntnisse sind von Vorteil?

Das Blatt zum früheren Überangebot hat sich vollständig gewendet. Wir spüren einen deutlichen Mangel an qualifizierten Bewerbern sowohl was die Rechtsanwälte in den Kanzleien betrifft, wie auch die klassischen Unternehmensjuristen.

Ganz deutlich ist, dass erfahrene Juristen besonders gefragt sind. Voraussetzung bei dem gesamten Bewerbungsprozess ist allerdings, dass die fachliche Qualifikation stimmen muss. Hier muss man natürlich unterscheiden in Juristen in Kanzleien und in Unternehmen. Für Rechtsanwälte sind nach wie vor die Rechtsgebiete entscheidend, auf die sie sich spezialisiert haben. Ist ein Jurist als Anwalt auf zwei Rechtsgebiete spezialisiert, besitzt er generell schon einmal gute Karten. Dabei ist es auch sehr wertvoll mindestens in einem Rechtsgebiet einen Abschluss als „Fachanwalt“ zu haben. Auch eine Promotion wird in Kanzleien gern gesehen.

Blickt man auf Unternehmen, so ist es in der Regel interessant, gute Kenntnisse im Vertrags- sowie Arbeitsrecht mitzubringen. Auch internationale Abschlüsse wie ein MBA an einer renommierten Hochschule sind für die Firmen interessant. Das gilt vor allem für Bewerber, die sich eine Karriere auf C-Level oder in der Geschäftsführung vorstellen können. Fließendes und verhandlungssicheres Englisch gewinnt weiter an Bedeutung, da Unternehmen heute immer internationaler aufgestellt sind.


Was sollte man bei der Bewerbung berücksichtigen?

Grundsätzlich sollte man sich zunächst die Frage stellen, was man selbst will. Und dann natürlich auch, ob man zum Unternehmen bzw. zur Kanzlei passt. Das beinhaltet zwei Seiten — zunächst natürlich die Fachliche: Passen meine Qualifikationen zur ausgeschriebenen Stelle? Und genauso wichtig: Passe ich persönlich zur Firma? Welche Unternehmens- bzw. Kanzleikultur erwarten mich? Wohin möchte ich? Erwarte ich ein hohes Gehalt in einer Großkanzlei und nehme dafür eine Arbeitswoche von 80 bis 100 Stunden in Kauf? Oder liegt mir die vielleicht familiärere Atmosphäre in einer kleineren Kanzlei mehr?


Was raten Sie Juristen mit ein paar Jahren Berufserfahrung, die ihren Arbeitgeber wechseln wollen?

Für berufserfahrene Juristen, die sich nach einer neuen Stelle umschauen wollen, macht es Sinn nicht nur in Stellenanzeigen & Co zu suchen, sondern sich auch auf dem sogenannten „verdeckten Arbeitsmarkt“ umzuschauen. Man kann einen Bedarf bei einem Unternehmen oder in einer Kanzlei auch wecken. Entscheidend sind hier natürlich die juristischen Kenntnisse, die das Unternehmen bzw. die Kanzlei benötigen könnte. In diesem Fall hat eine Initiativbewerbung mit einem professionellen Anschreiben Sinn.

Wie wichtig sind andere Fähigkeiten wie sogenannten Softskills für die Bewerbung?

Viele Unternehmen stehen im Zuge von Digitalisierung unter hohem Transformationsdruck. Mitarbeiter in diesen Situationen mitnehmen und begeistern zu können, ist wichtig und verlangt nach entsprechenden Softskills wie Empathie, Wertschätzung und Vertrauen. Kommunikative Fähigkeiten sind natürlich auch in Kanzleien gefragt, denn schließlich hat man es hier auch mit Menschen zu tun und sollte emphatisch auf Mandanten eingehen und Probleme lösen können.


Welche Unterlagen sollte man einreichen?

Viele Arbeitgeber wollen heute keine Anschreiben mehr. Die Eintrittskarte für ein Gespräch vor Ort ist der Lebenslauf, der CV. Er muss deshalb auch gut gemacht sein. Im Zentrum sollte die Frage stehen: Was hat die Kanzlei bzw. das Unternehmen von meinen Fähigkeiten? Das kann man gut beispielsweise durch besondere Erfolge unterfüttern. Ganz wichtig: Der Lebenslauf muss den Tatsachen entsprechen, hier darf nicht gelogen werden. Da in Unternehmen meist Fachkräfte aus der HR den CV lesen, sollte man auf allzu juristisches Fachvokabular verzichten und ihn so schreiben, dass auch Nichtjuristen ihn verstehen. Den Gegensatz dazu bildet eine Bewerbung in einer kleinen Kanzlei mit drei bis vier Mitarbeitern. Dort ist es in der Regel der Inhaber, der neue Mitarbeiter aussucht.


Gibt es formale Vorgaben, die zu berücksichtigen sind?

Die Unterlagen bestehen idealerweise aus zwei Dateien: Aus einem CV und einem PDF mit Zeugnissen. Im CV kann man auf der ersten Seite ein Kurzprofil voranstellen. Das ist eine Art Management Summary, um zu zeigen, wie man sich selbst sieht. Daran schließen sich die bisherigen beruflichen Stationen an, chronologisch rückwärts bis zur Ausbildung bzw. Studium. Gut für die Karriere sind übrigens drei bis fünf Jahre Verweildauer in einem Job. Am Schluss sollten die Sprachkenntnisse angegeben werden. Außerdem darf auch ein aktuelles Foto nicht fehlen, das dem jetzigen Aussehen des Bewerbers entspricht. Das Porträt sollte seriös und authentisch sein und ein realistisches Bild der Person vermitteln. Am besten wendet man sich dafür an einen professionellen Fotografen, der auf Karrierefotos spezialisiert ist.


Der nächste Schritt ist die Einladung zum Gespräch. Was sollte man hier beachten? Und was sind die absoluten No-Gos?

In der Regel gibt es zwei Gespräche. Das erste Gespräch ist als ein gegenseitiges Kennenlernen gedacht. Hier geht es um die Aufgaben der Stelle und auch darum, ob Bewerber und Arbeitgeber zusammenpassen. Selbstverständlich sollte man sich vorab über das Unternehmen bzw. die Kanzlei gezielt informieren.

Je besser man sich vorbereitet, desto besser läuft in der Regel das Gespräch. Eine Standardfrage an den Bewerber ist beispielsweise die Frage nach seinen bisherigen beruflichen Stationen. An dieser Stelle gilt es aufzuzeigen, wie man sich bei den einzelnen Stationen weiterentwickelt hat und welche Erfolge für den Arbeitgeber erzielt wurden. Fatal ist es, hier völlig unstrukturiert zu antworten. Ein absolutes No-Go ist übrigens auch über den bisherigen Arbeitgeber zu schimpfen.

Am Schluss will der Interviewer meist wissen, ob noch Fragen offen sind. Vorteilhaft ist es nun drei bis vier gut vorbereitete Fragen zu stellen: Warum ist diese Stelle vakant? Oder auch: Was erwartet der Arbeitgeber von mir in einem Jahr? Fragen zu Gehalt, Home-Office und Urlaub sollte man sich für die zweite Gesprächsrunde aufbewahren.

In der zweiten Runde wird meist das Unternehmen gezeigt und die Kollegen vorgestellt. Jetzt ist auch der Zeitpunkt gekommen über Gehaltsvorstellungen zu sprechen. Auch hier sollte man sich im Vorfeld kundig gemacht haben und keine überzogenen, sondern realistische Forderungen stellen.


Die beiden Gespräche sind gut gelaufen. Sollte ich nach zwei bis drei Tagen aktiv nachhaken?

Davon rate ich ab, da dies nach so kurzer Zeit meist als nervend aufgefasst wird. Der Arbeitgeber braucht selbst Zeit für den Auswahlprozess, schließlich werden ja meist noch weitere Bewerber zu einem zweiten Gespräch eingeladen. Erst wenn eine bestimmte Zeitdauer – häufig nennt der Arbeitgeber von sich aus zwei Wochen — verstrichen ist und kein Feedback kommt, kann man sich mit guten Gewissen nach dem Stand erkundigen. 


Zum Interviewpartner:

Jörg Kraft, ist seit 2011 bei der Management- und Personalberatung Liebich & Partner AG, Baden-Baden. Der Karriereberater besitzt langjährige Erfahrung in der Besetzung von Führungspositionen im juristischen Umfeld. Zudem verfügt er über ausgewiesene Expertise im Personalcoaching.





Die Liebich & Partner Management- und Personalberatung AG mit Sitz in Baden-Baden gehört zu den führenden unabhängigen Unternehmensberatungen. Seit 1983 verbindet das Unternehmen Managementberatung und Personalberatung für national und international agierende Unternehmen sowie Organisationen. Die Personalberatung wurde bereits mehrfach für ihre Arbeit ausgezeichnet. Liebich & Partner ist deutscher Partner der Agilium Worldwide Executive Search Group, einem der 20 weltweit führenden Executive-Search-Netzwerke. www.liebich-partner.de.
















Dieser Beitrag ist erschienen im Newsletter 'Karriere-Jura', für dessen Bezug Sie sich auf dieser Seite eintragen können.

Copyright Bilder:Liebich & Partner

Copyright Artikel: Dr. von Göler Verlagsges. mbH, 2024.

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