Diversity-Kompetenz - eine Schlüsselqualifikation für Referendare

Sie sind vielleicht noch keine Volljuristen und Volljuristinnen – doch übernehmen Rechts­re­fe­ren­da­re und -referendarinnen bereits während ihrer Ausbildung verantwortungsvolle Tätigkeiten. Kenntnisse in men­schen­rechts­ba­sier­tem Dis­kri­mi­nier­ungs­schutz, eine Sensibilisierung für Rassismus und Diskriminierung sowie Stärkung der Diversity-Kompetenz sind daher wichtige Schlüs­sel­qua­li­fi­ka­tio­nen für die verschiedenen Stationen, die Referendare und Referendarinnen absolvieren.

Da anti­dis­kri­mi­nier­ungs­recht­li­che Fra­ge­stel­lung­en in der juristischen Ausbildung nach wie vor ein Schat­ten­da­sein fristen, Dis­kri­mi­nier­un­gen in der Bun­des­re­pu­blik jedoch keine Rand­er­schein­ung sind, ist es ein zentrales Anliegen des Projekts „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt“, auch den Ju­ris­ten­nach­wuchs für das Thema zu sen­si­bi­li­sie­ren.

So fand im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin das Seminar „Menschenrechtsbasierter Dis­kri­mi­nie­rungs­schutz und Diversity“ statt, das sich an Re­fe­ren­da­rin­nen und Re­fe­ren­da­re richtete und vom Projekt „Anwaltschaft für Men­schen­rech­te und Viel­falt“ durch­ge­führt wurde.


Das Interesse der angehenden Juristen und Juristinnen an antidiskriminierungsrechtlichen Fragestellungen war groß. Neben der reinen Wissensvermittlung im Bereich des Dis­kri­mi­nier­ungs­schutz­es, der sich aus den Men­schen­rech­ten ergibt, erhielten die Re­fe­ren­da­rin­nen und Referendaren in den beiden Seminartagen auch eine Einführung in das Thema Diversity-Kompetenz.

Der Begriff Diversity wird meist mit Vielfalt übersetzt und bezieht sich auf Unterschiedlichkeiten im Hinblick auf Kategorien wie Geschlecht, ethnische und soziale Herkunft, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, Alter und Behinderung. Ziel des Di­ver­si­ty-Kom­pe­tenz­auf­baus ist der professionelle und wertschätzende Umgang mit diesen Un­ter­schied­lich­kei­ten und damit verbunden eine Sensibilisierung für Aus­schließ­ungs­me­cha­nis­men wie Rassismus und Dis­kri­mi­nier­ung beim Zugang zum Recht.

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