Einstieg ins Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Aus Sicht einer Associate und einer Partnerin
Carina Lencz ist Associate der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Baker McKenzie,
Frankfurt am Main
Aus Sicht einer Associate
Für das Arbeitsrecht begeisterte ich mich schon früh. Im Studium belegte ich den Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht und sammelte bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin Einblicke in das Arbeitsrecht in einer Großkanzlei. Nach dem Referendariat wusste ich: Ich wollte als Associate ins Arbeitsrecht in einer Großkanzlei einsteigen. Die Wahl auf Baker McKenzie fiel mir leicht: Ein sehr internationales Arbeitsumfeld und ein offenes und freundliches Team. Weiterhin bietet Baker McKenzie als Full-Service-Kanzlei eine facettenreiche arbeitsrechtliche Beratung an – vom Aufsetzen von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen über umfassende Betriebsratsverhandlungen sowie der gerichtlichen Vertretung bei individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis hin zur arbeitsrechtlichen Beratung bei großen nationalen und internationalen Transaktionen. Bereits als Einsteiger hat man früh Eigenverantwortung und wird in alle Schritte der täglichen Mandatsarbeit einbezogen.
Mein Berufsstart fiel in eine besondere Zeit – die des bundesweiten Lockdowns während der Corona-Pandemie. Die Kanzlei erwies sich als sehr flexibler Arbeitgeber, Arbeiten im Homeoffice war sofort möglich. Ich erhielt die dafür notwendige Hardware, so dass ich auch zuhause ein voll funktionsfähiges Büro hatte. Diese Flexibilität gab es in der Kanzlei schon vor dieser außergewöhnlichen Zeit: Die Initiative "bAgile" bietet Kolleginnen und Kollegen Möglichkeiten, Arbeitsplatz und Arbeitszeit flexibel zu gestalten.
Während meiner Anfangszeit in der Kanzlei erlebte ich IT-Schulungen und Einführungslehrgänge mittels virtuellen Konferenzen. Ich stand permanent mit meiner Mentorin, weiteren Anwältinnen und Anwälten und Assistentinnen meines Teams in Kontakt per Telefonate und E-Mails. Trotz der Homeoffice Situation hatte ich das Gefühl, gleich ins Team integriert zu sein. Auch für kurze Coffee Breaks, Mittagspausen und Brainstorming Sessions griff unser Team auf die Option zurück, uns per Video-Call, z.B. per Zoom, Skype oder BlueJeans, zusammenzufinden. Die kanzleieigene Universität, die Inhouse University, lief ebenfalls virtuell weiter und so konnte ich von Beginn an Seminaren wie „Erfolgreich Verhandeln“ und “Legal Writing Skills“ teilnehmen.
Meine Mentorin band mich vom ersten Tag an ein in die Mandatsarbeit und ich beschäftige mich mit spannenden und herausfordernden arbeitsrechtlichen Anfragen unserer Mandanten, auch solche, die im Zuge der Corona-Pandemie aufkamen wie etwa Fragen zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld, zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz sowie zu Arbeitsschutzmaßnahmen.
Weiterhin arbeite ich mit an wöchentlichen Updates zu den pandemiebezogenen Entwicklungen im Arbeitsrecht sowie den allgemeinen (Lockerungs-)Maßnahmen in Deutschland. Dazu kommt die allgemeine arbeitsrechtliche Beratung. Ich entwerfe Aufhebungsverträge, helfe mit, Betriebsvereinbarungen aufzusetzen und Betriebsratsverhandlungen vorzubereiten sowie Kündigungsschreiben zu erstellen u.v.m. Daneben verfasse ich mit dem Team Client Alerts und Blogbeiträge zu wichtigen Gesetzesänderungen, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, und unterstütze bei der Kommentierung des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SE-Beteiligungsgesetz, SEBG).
Zu all diesen Themen stehe ich in permanentem Austausch mit meiner Mentorin und den weiteren Mitgliedern meines Teams. Auch wenn mein Start wegen der aktuellen Situation, die wir weltweit erfahren, außergewöhnlich ist, habe ich das Gefühl, herzlich aufgenommen und im Team „angekommen“ zu sein. Schrittweise wird die Präsenz in unseren Büros auch wieder ausgeweitet, so dass auch Begegnungen mit den Teammitgliedern möglich sind.
Unsere Autorin
Carina Lencz ist Associate der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Baker McKenzie in Frankfurt am Main und berät zu allen Aspekten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie zum transaktionsbezogenen Arbeitsrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.
Katja Häferer ist Partnerin der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Baker McKenzie,
Frankfurt am Main / München
Aus Sicht einer Partnerin
Im Zuge der Corona-Krise haben sich die Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Beratung verändert. Die Krise betrifft fast alle Branchen, von Retailunternehmen, dem produzierenden Gewerbe über Softwareunternehmen bis hin zur Filmindustrie. Unternehmen unterschiedlichster Branchen sind von der Pandemie betroffen und alle stehen vor der Herausforderung, auf die sich stets ändernde Situation zu reagieren. Anfangs traten unsere Mandanten hauptsächlich mit Fragen zur Vergütungspflicht an uns heran, wenn einzelne Mitarbeiter sich in häusliche Quarantäne begeben oder aus Risikogebieten zurückkehren und deshalb vorsorglich nicht im Betrieb erscheinen sollen oder wenn die Kinderbetreuungsmöglichkeit wegfällt. Auch die Frage, ob es möglich sei, einseitig Urlaub anzuordnen, kam oft in diesem Zusammenhang auf. In der zweiten Phase rückte die Arbeit im Homeoffice und Kurzarbeit in den Fokus. Gerade unsere internationalen Mandanten benötigten oft sehr kurzfristig Rechtsrat über die verschiedenen Möglichkeiten in allen Ländern, in denen sie tätig sind.
Aktuell liegt der Schwerpunkt für viele unserer Mandanten auf Maßnahmen zur „Rückkehr“ an den gewohnten Arbeitsplatz. Hier steht im Fokus, Arbeitsschutz- und Sicherheitskonzepte zu erarbeiten, mit denen dies (schrittweise) möglich ist und im Fall einer zweiten Welle kurzfristig reagiert werden kann. Außerdem beschäftigt sich unser Team schwerpunktmäßig damit, Kosteneinsparungsmaßnahmen zu erarbeiten, bis hin zum Personalabbau, der für einige Unternehmen unabwendbar ist. Diese Fragen gehören auch eher zum „klassischen“ Berufsalltag eines Arbeitsrechtlers in einer Wirtschaftskanzlei. Allerdings gab es wegen des jahrelangen wirtschaftlichen Aufschwungs vor der Corona-Pandemie eine lange Zeit wenig große Personalabbauprojekte.
In unserem arbeitsrechtlichen Bereich ist die „klassische“ Beratung auch während der Coronakrise nicht zum Erliegen gekommen – nur die Prioritäten haben sich zeitweise etwas verschoben. Unternehmen haben weiterhin Beratungsbedarf zu Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, im Zusammenhang mit Transaktionen und zu Kündigungsschutzfragen.
Nachwuchsjuristinnen und -juristen, die mit dem Gedanken spielen, in den aktuellen Zeiten in eine Kanzlei einzusteigen, rate ich, optimistisch nach vorn zu blicken – und Flexibilität zu zeigen. Der Berufseinstieg mag derzeit mit größeren Herausforderungen einhergehen als noch vor Kurzem der Fall. Dass der Berufseinstieg auch im Homeoffice gelingen kann, beweisen wir in unserem Team jeden Tag. Damit wird allen Beteiligten mehr Flexibilität abverlangt als im „normalen“ Berufsalltag. Je mehr wir uns davon bewahren können, desto besser.
Unsere Autorin
Katja Häferer ist Partnerin der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Baker McKenzie in Frankfurt am Main/München. Sie berät Unternehmen bei inländischen oder multijurisdiktionalen Projekten, die Umstrukturierungen, Personalabbau, Verhandlungen mit Betriebsräten, grenzüberschreitende Entsendungen und arbeitsrechtliche Aspekte der aktienbasierten Vergütung umfassen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sind SE-Umwandlungen, die Mitbestimmung in SE-Aufsichtsräten und SE-Betriebsräten sowie Europäischen Betriebsräten.
Über Baker McKenzie:
Seit ihrer Gründung 1949 berät die internationale Anwaltskanzlei Baker McKenzie viele der erfolgreichsten Unternehmen auf der ganzen Welt. Mit mehr als 13.000 Mitarbeitern an 77 Standorten und einem globalen Umsatz von über 2,6 Milliarden US-Dollar ist Baker McKenzie eine der größten und leistungsstärksten Kanzleien der Welt. Baker McKenzie ist bekannt für ihr über Jahrzehnte gewachsenes globales Netzwerk, ihr fundiertes Verständnis der lokalen Märkte im internationalen Kontext, ihr Bekenntnis zu höchster Qualität und ihre beständige Ausrichtung nach den Anforderungen der Mandanten.
In Deutschland vertreten rund 200 Anwälte mit ausgewiesener fachlicher Expertise und internationaler Erfahrung die Interessen ihrer Mandanten an den Standorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main und München. Als eine der führenden deutschen Anwaltskanzleien berät Baker McKenzie nationale und internationale Unternehmen und Institutionen auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts.
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